Scheidungsimmobilie
WAS SOLLEN WIR TUN?
Was passiert mit unserer Immobilie bei der Scheidung? Diese Frage stellen sich Eheleute, die sich scheiden lassen wollen und Wohneigentum besitzen. In den seltensten Fällen ist die Antwort auf diese Frage leicht. Schließlich gehen damit viele weitere Fragen einher: Möchte und kann ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben? Oder wird das Wohneigentum verkauft? Was passiert mit dem bestehenden Kredit? Wie wird der Erlös bei einem Verkauf aufgeteilt? Wem gehören wie viele Anteile von der Immobilie? Unabhängig davon, ob die Scheidung einvernehmlich verläuft oder nicht, geht es auch immer um Emotionen. Ein objektiver Berater und Experte kann in vielerlei Hinsicht helfen.
Diese drei Varianten werden am häufigsten gewählt:
Das Haus wird verkauft: Die meist gewählte Variante, weil es auch die Lösung mit einem klaren Schnitt ist, ist der Verkauf der Scheidungsimmobilie. Hierbei ist es wichtig, dass sich Rat von einem Experten einholt wird, um den richtigen Wert der Immobilie schätzen zu lassen. Denn der Erlös soll für beide Ehepartner die Grundlage für einen Neustart sein.
Das Haus wird vermietet: Bei dieser Lösung bleibt man auch in der Zukunft weiter in Kontakt. Die Einnahmen können geteilt oder zur Tilgung der Restschuld verwendet werden.
Ein Partner bleibt in der Immobilie Wohnen: Eine Partei verbleibt im Haus und zahlt den anderen Partner aus. Mit Hilfe eines Experten ist hierfür der Wert des Wohneigentums zu bestimmen, denn auch schon nach kurzer Zeit kann sich der Wert einer Immobilie verändern. Dieser wird im Anschluss mit der Restschuld, also mit den laufenden Hypotheken und Krediten verrechnet.
Egal wie Sie sich entscheiden, wir sind auch in schwierigen Zeiten der richtige Partner an Ihrer Seite. Wir kennen den regionalen Markt und ermitteln den Verkaufspreis Ihrer Immobilie – marktgerecht, fair und transparent -, denn Objekte zum Wunschpreis lassen sich nicht verkaufen und erschweren Ihnen den Weg zum Neustart.