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Wenn im Herbst die Blätter fallen!

Was Sie als Mieter, Vermieter oder Eigentümer beachten sollten

Aktuell färben sich die Blätter langsam gelb, gold oder rot und lassen unsere Landschaften in neuem Glanz erstrahlen, bevor sie zu Boden fallen.

Die Gärten und Gehwege sind mit einem Blätterteppich bedeckt.

Wer ist wann zuständig?

Vermieter müssen in ihren Häusern und auf den dazu gehörigen Grundstücken dafür sorgen, dass ihren Mietern und allen Besuchern nichts passiert.

Des Weiteren müssen sie auch dafür sorgen, dass im Herbst die Bürgersteige oder der Hof von Laub geräumt werden. Insbesondere feuchtes Laub kann in der Zeit schnell für eine Rutschpartie sorgen. Höher stehende Wegplatten oder andere Hindernisse könnten zudem von Laub verborgen und zu Stolperfallen werden.

Vermieter können ihren Mietern durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag die Pflicht auferlegen, die Gehwege in dieser Jahreszeit frei von Laub zu halten.

Stürzt ein Fußgänger, kann er Schmerzensgeld oder Schadenersatz vom Eigentümer fordern – vorausgesetzt dieser hat seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt, weil er zum Beispiel das Laub nicht beseitigt hat. Der Vermieter hat auch die Aufsichtspflicht darüber, ob seine Mieter die Wege ordentlich fegen und räumen. Auch rechtlich bleibt er verantwortlich und kann höchstens seinerseits ein möglicherweise gezahltes Schmerzensgeld vom damit beauftragten Mieter zurückfordern. Sinnvoll ist es für Hauseigentümer, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Ansprüche übernimmt.

Wann muss gekehrt werden?
Wo es beim Schneefall klare zeitliche Regelungen gibt, fehlen diese für die Frage, wann und wie häufig das Herbstlaub von Gehwegen gekehrt werden muss. Eine Reihe von Gerichtsentscheidungen haben Mieter von einer permanenten Säuberungspflicht entbunden. Die Richter gingen darüber hinaus bei einschlägigen Schadensersatzklagen der Frage nach, ob gestürzte Fußgänger den Unfall nicht sorglos mitverschuldet haben. Klar ist aber, dass bei starkem Laubfall auch eine mehrmalige Räumung pro Tag zumutbar und notwendig ist.

Was ist mit den Blättern vom Nachbarn?

Wenn das Laub von den Bäumen des Nachbarn auf ein Grundstück fällt, ist die Beseitigung grundsätzlich die Aufgabe des Eigentümers des Grundstücks. Nur in wenigen Fällen greift die so genannte „Laubrente“. Dafür muss Laub in beeinträchtigender Art und Weise vom Nachbargrundstück herüberfallen. In Ausnahmefällen gestehen Gerichte dann Geldzahlungen zu, die der Baumbesitzer zu leisten hat, damit seine Blätter auf den Nachbargrundstücken von den jeweiligen Eigentümern entfernt werden.

Wie entsorge ich das Laub am besten?

Eine Möglichkeit ist die Entsorgung in der Biotonne oder in einer durch die Stadt zur Verfügung gestellte Laubtonne. In einigen Gemeinden werden auch Laubsäcke zur Verfügung gestellt, die vom örtlichen Müllentsorger eingesammelt werden. In vielen Städten gibt es darüber hinaus auch Grünschnittcontainer zur Entsorgung. In den Restmüll gehört Laub hingegen nicht. Wer einen Garten hat, kann es dort einfach zu einem Haufen zusammenkehren oder kompostieren.

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