Es steht eine Veränderung für Ihre Immobilie an? – Dann erstellen Sie bei uns Ihren Energieausweis!
2014 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft getreten. Seitdem sind Haus- und Wohnungs-Eigentümer verpflichtet, beim Verkauf ihrer Immobilie Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Schon bei der ersten Besichtigung muss der Ausweis vorhanden sein. Beim Kaufabschluss wird er den Käufern übergeben. Auch bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses muss ein gültiger Energieausweis präsentiert werden.
Der Energieausweis ist eine Art Zeugnis über die Energieeffizienz des Gebäudes. Beim Energieausweis wird unterschieden zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis wird mithilfe eines technischen Gutachtens erstellt. Bauliche Aspekte wie Fenster und Dämmung sowie technische Ausstattungen wie die Art der Heizungsanlage werden berücksichtigt. So kann ein theoretischer Energiebedarf berechnet werden.
Der Verbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie für Wohnhäuser, die bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Für den Verbrauchsausweis sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre entscheidend.
Unsere Kosten für die Erstellung eines Energieausweises variieren nach Ausweisart. Wenn wir den Verkauf betreuen ist der Energieausweis für unsere Kunden kostenfrei.
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