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Energieausweis – Ausweispflicht für Immobilienverkäufer

2014 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft getreten. Seitdem sind Haus- und Wohnungs-Eigentümer verpflichtet, beim Verkauf ihrer Immobilie Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Schon bei der ersten Besichtigung muss der Ausweis vorhanden sein. Beim Kaufabschluss wird er den Käufern übergeben. Auch bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses muss ein gültiger Energieausweis präsentiert werden.

Der Energieausweis ist eine Art Zeugnis über die Energieeffizienz des Gebäudes und beinhaltet folgende Angaben:

  • Baujahr der Immobilie
  • Effizienzklasse der Immobilie
  • Energieträger für die Heizung im Gebäude
  • Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert

Beim Energieausweis wird unterschieden zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis.

Die zwei Arten des Energieausweises

Der Immobilienbesitzer kann bei der Erstellung des Energieausweises grundsätzlich wählen zwischen der Berechnung des Bedarfs an Energie für das Haus oder der Darstellung des tatsächlichen Verbrauchs der letzten Jahre. Der Ausweis soll Interessenten einen guten Überblick verschaffen, wie hoch der Energieverbrauch in der Immobilie ist.

Der Verbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie für Wohnhäuser, die bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Für den Verbrauchsausweis sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre entscheidend. Dabei werden die Verbrauchswerte aller Wohneinheiten in die Berechnung aufgenommen und daraus ein Mittelwert errechnet.

Der Bedarfsausweis wird hingegen mithilfe eines technischen Gutachtens erstellt. Bauliche Aspekte wie Fenster und Dämmung sowie technische Ausstattungen wie die Art der Heizungsanlage werden berücksichtigt. So kann ein theoretischer Energiebedarf berechnet werden. Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis obligatorisch. Andere Gebäude benötigen dann einen Bedarfsausweises, wenn sie nicht die oben genannten Bedingungen für die Erstellung eines Verbrauchsausweises erfüllen.

Effizienzklassen geben Überblick über Energieverbrauch

Sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis wird nicht nur der Energiekennwert angegeben. Dieser kennzeichnet die Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Daneben erfolgt auch eine visuelle Einordnung des untersuchten Gebäudes in Energieeffizienzklassen. Die Abstufung in die Energieeffizienzklassen A+ bis H ähnelt der visuellen Einstufung vom Energieverbrauch bei Elektrogeräten. Diese Kennzeichnung ist Verbrauchern geläufig. So soll auch hier ein schneller Überblick über den Energieverbrauch ermöglicht werden – nur hier gilt dies für ein Gebäude. Ganz so einfach ist es jedoch nicht, denn wie aussagekräftig ist der Energieausweis? Was kann hier noch abgelesen werden? Welche Details müssen berücksichtigt werden?

Die Volksbank Immobilien Niederrhein GmbH berät Sie gerne zu allen Fragen rund um den Energieausweis.

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