Neuregelung der Maklerprovision zum 23.12.2020
Was bedeutet das für Sie als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie. Wir klären auf.
Am 23. Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft. Der Kern der Regelung liegt darin, dass künftige Verkäufer und Käufer sich die Provision hälftig teilen bzw. jeder eine Provision in der gleichen Höhe zahlt, wenn es zum Abschluss des Kaufvertrages kommt. Ziel der Regelung ist, dass der Käufer die Provision nicht alleine oder mehr als der Verkäufer zahlen soll, wenn es um die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung geht.
Zudem hat der Gesetzgeber ein Textformerfordernis eingeführt, um den Maklervertrag rechtsicherer und transparenter zu gestalten.
Die Verteilung der Maklerkosten für Sie als Kunden:
Beauftragen Sie den Makler, kann der Makler in einem Maklervertrag mit Ihnen nur eine Provision in der Höhe vereinbaren, wie er sie auch mit dem Verkäufer vereinbart hat (§656c BGB). Wird hiergegen verstoßen, sind beide Maklerverträge nichtig.
Handelt es sich nicht um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, für die Sie sich interessieren, sondern um eine Gewerbeimmobilie, ein Grundstück oder ein Anlageobjekt, gilt die Teilung nicht obligatorisch, so dass hiervon abgewichen werden kann.
Der Maklervertrag und das Texterfordernis:
Sie entdecken ein tolles Immobilienangebot auf unserer Seite und fordern das Exposé an. Wenn Sie sich die Immobilie zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich möglich.
Damit wir als Makler für Sie tätig werden können, ist jedoch ein Maklervertrag nötig. Dies kam sonst immer durch konkludentes Handeln zustande, jetzt bedarf dies der Textform.
Dass der Maklervertrag in Textform geschlossen wird, hat inhaltlich keine Auswirkungen auf den Vertrag. Das Textformerfordernis dient lediglich dazu, den Vorgang transparenter und rechtssicherer zu gestalten.
Sie müssen nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss des Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
Was bedeutet das für uns, die Volksbank Immobilien Niederrhein?
Der Gesetzgeber hat die Provisions-Regelung, die wir seit Jahren mit unseren Kunden bevorzugen, zu einem Gesetzestwurf gemacht. Als Makler haben wir schon immer als Dienstleister für beiden Parteien gearbeitet und freuen uns über die Bestätigung dieses Vorgehens.
Als Unternehmen mit hohem Qualitätsanspruch, langer Erfahrung und vielen zufriedenen Kunden sind wir zufrieden mit dieser Regelung und scheuen nicht den Vergleich unserer Leistungen mit unseren Marktbegleitern.
Wir freuen uns auch weiterhin für alle Käufer und Verkäufer gleichermaßen tätig sein zu dürfen. Wenn Sie Fragen zu der neuen Regelung haben, stehen wir sehr Ihnen gerne zur Verfügung.