CO2-Kosten werden zukünftig aufgeteilt
Bisher mussten Mieter die CO2-Kosten alleine tragen, doch ab diesem Jahr müssen sich die Vermieter auch daran beteiligen. Das bedeutet eine Entlastung für Millionen von Haushalten. Ab diesem Jahr tritt ein Stufenmodell in Kraft. Das neue Gesetz staffelt die Verteilung des CO2-Preises auf Mieter und Vermieter abhängig vom CO2-Verbrauch der Wohnung oder des Hauses pro Quadratmeter. Bei schlecht isolierten Immobilien trägt der Vermieter den Großteil der Kosten, in gut isolierten Wohnungen trägt ihn der Mieter. Es gilt also: Je klimafreundlicher die Immobilie ist, desto niedriger fällt die Kostenbeteiligung für die Vermieter aus.
Die Vermieter sind angehalten, ihre Immobilien klimafreundlich umzugestalten, indem sie moderne Heizsystemen einbauen und sich darüber hinaus um eine gute Dämmung bemühen. Da weiterhin ein Teil der CO2-Kosten auf die Mieter umgelegt wird, ist effizientes Heizen nach wie vor sinnvoll.
Aufgepasst!
Mieter, die nun unbedingt Energie und somit hohe Kosten sparen wollen, müssen vorsichtig sein. Denn wenn weniger Heizöl oder Erdgas verbraucht wird, senkt sich damit auch der CO2-Verbrauch des Hauses pro Quadratmeter, der die Verteilung des CO2-Preises bestimmt. Im ungünstigsten Fall rutscht die Immobilie dadurch in eine energetisch bessere Kategorie. Dies würde bedeuten, dass der Mieter einen höheren Anteil der Kohlenstoffdioxid-Abgabe zahlen muss. Energiesparen kann nach dem neuen Gesetz also ggfs. die Kosten ansteigen lassen.
Gemeinsam sparen
Was können Mieter tun, wenn sie zukünftig weniger CO2-Abgabe zahlen möchten? Es gibt zwei Optionen: Die Mieter reduzieren den Verbrauch – was möglicherweise eine Hochstufung zur Folge haben könnte – oder sie sprechen den Vermieter an, ob dieser bereit ist die Immobilie energieeffizienter umzubauen.
Über Solaranlagen auf dem Dach können Mieter ihre Heizungen günstig und ohne CO2-Abgaben aufwärmen. Wenn ihnen der Vermieter dazu die Dachfläche verbachtet, verdient er mit. Beide Parteien hätten somit etwas davon.